AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) OutdoorRosenheim

Salmeringer Weg 2

83139 Söchtenau

 

1. Abschluss eines Vertrages

Ihre Tour oder Reise kann von Ihnen persönlich, telefonisch oder schriftlich gebucht werden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der Informationen durch unsere Internetseite oder den Infobroschüren und Flyern bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung und Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle zusätzlich in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung

Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung für die Tour oder Reise, überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen die darauf ausgewiesene Anzahlung. Diese wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt 50 Prozent des Gesamtpreises. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung.

3. Leistungen

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite und unseren Infobroschüren und Flyern. Zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, sicherheitstechnischen erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, wie z.B. wetterbedingte Änderungen von Terminen, Abläufen und Streckenführungen, soweit möglich und absehbar, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen gegenüber dem Reisenden zu erklären und diesen zeitnah zu informieren.

Derartige Änderungen, die nach Vertragsabschluss während einer Tour oder Reise auftreten oder notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, liegen in der Natur von Outdoorveranstaltungen und sind im Hinblick auf die Gesundheit und Gefährdung des Reisenden hinzunehmen. Die Guides entscheiden darüber vor Ort während einer Tour. Es ist möglich, dass z.B. durch wetterbedingte Ereignisse wie einem Gewitter usw. eine erhebliche Änderung der zugesagten Leistungen einer Tour eintritt. Dies stellt eine Form höherer Gewalt dar. Gewährleistungsansprüche bleiben daher davon unberührt.

Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gerne bieten wir Ihnen in diesen Fällen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt an.

4. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies kann mit Kosten verbunden sein. Entscheidend für die Kostenberechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei OutdoorRosenheim. Als Ersatz für unsere organisatorischen Aufwendungen und Reisevorkehrungen verlangen wir entsprechend der nachstehenden Auflistung einen prozentualen Anteil des Reisepreises: Nach der Buchung Stornierung innerhalb von 14 Tagen: 50,00 € Bis 50. Tag vor Reiseantritt: 50 Prozent des Reisepreises. Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 80 Prozent des Reisepreises. Danach 100 Prozent des Reisepreises.

5. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson, einen Dritten, benennen und verlangen, dass diese statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem mit OutdoorRosenheim abgeschlossenen Reisevertrag eintritt. OutdoorRosenheim kann dem widersprechen, wenn die Ersatzperson, der Dritte, den besonderen Reiseerfordernissen, wie körperlicher Leistungsstand, Fitnessgrad usw. nicht genügt. Tritt eine Ersatzperson, ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde OutdoorRosenheim gegenüber als Gesamtschuldner für entstandene Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Leistungen von OutdoorRosenheim durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, z.B. in Folge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen für den Kunden dringenden Gründen,

bemühen wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, für unerhebliche Aufwendungen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn:

- der Kunde/Reisende, die sicherheitsrelevanten Anweisungen unserer Guides missachtet

- den Ablauf der Touren oder Reisen nachhaltig stört oder durch die Teilnahme einer solchen Person Störungen des Ablaufes und der Touren zu erwarten sind.

- sich vertragswidrig verhält

- sich grob fahrlässig verhält

Die Kündigung kann mündlich ausgesprochen werden und hat die sofortige Aufhebung des Vertrages zur Folge. Die schriftliche Kündigung geht dem Kunden zeitnah zu.

Davon unberührt ist unser Anspruch auf den Reisepreis. Für den Kunden gilt dann der Punkt 6.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden dem Kunden nach Absprache zurückerstattet. Wir kündigen in folgenden Fristen vor Reiseantritt bei Nichterreichen unserer Mindestteilnehmerzahl von:

- 6 Teilnehmern für 6-Tage-RR-Workshops in der Toskana, bis 3 Tagen vor Reiseantritt

- 3 Teilnehmern für alle anderen Tagestouren durch OutdoorRosenheim, bis 2 Tage vor Tourstart

Der Kunde wird zeitnah darüber informiert. Der bis dahin gezahlte Reisepreis wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

Kann die Reise infolge höherer Gewalt (Erdbeben, Unwetter, Streiks vor Ort, politische Unruhen usw.) nicht stattfinden, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.

8. Haftung des Veranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen und Absprachen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Nutzen wir im Laufe der Reise Fremdleistungen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, haften aber nicht für diese. Haftungsansprüche aus Schäden regelt in diesem Fall das betreffende Unternehmen. Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken verbunden sind erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.1

Meine Teilnahme an einer Outdoor-Tour von OutdoorRosenheim oder Vertreter/Vertreterinnen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

8.2

Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an den Outdoor-Touren stehen.

8.3

Auch für Sachschäden wird eine Haftung von seitens OutdoorRosenheim oder Vertreter/Vertreterinnen ausgeschlossen.

8.4

Ich versichere, sportgesund zu sein. Ich habe mich bei einem Arzt meines Gesundheitszustandes versichert. Habe ich darauf verzichtet, so tue ich dies auf eigene Verantwortung.

8.5

Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die mir selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt OutdoorRosenheim oder Vertreter/Vertreterinnen im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.

8.6

Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem werde ich sofort OutdoorRosenheim oder Vertreter/Vertreterinnen mitteilen und gegebenenfalls das Training oder die Tour abbrechen.

8.7

Ich bin gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Outdoor-Tour auftreten können, versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf meine Verantwortung.

8.8

Ich bin einverstanden, dass während der Outdooraktivitäten Fotos und Filme gemacht und diese für Werbezwecke verwandt werden.

8.9

Das Tragen eines Radhelmes während der Ausfahrten ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor!

Nehme ich an den Ausfahrten teil und trage keinen Radhelm, tue ich das auf eigenes Risiko und bin mir der damit verbundenen Gefahren bewusst.

8.10

Ich habe mich über den Inhalt dieser Haftungsausschlusserklärung vollständig informiert, indem ich diese gelesen habe, bevor ich mich zu einer Tour oder Reise mit OutdoorRosenheim oder Vertreter/Vertreterinnen angemeldet habe.

9. Gewährleistung

Wird die Reise/Tour nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine Preisminderung verlangen. Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe können Sie den Vertrag schriftlich kündigen.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden. Unterlassen sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung haben sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.

Stand: 25.11.2020

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